
- korrekte Umsetzung und Aufrechterhaltung der geltenden Tierschutzgesetzgebung;
- Fördern von Tierschutzarbeit in ihrem Gebiet und unterstützen
seiner Mitglieder auf dem Gebiet des Tierschutzes;
- Öffentlichkeitsarbeit durch Sensibilisierung der Bevölkerung für
die Anliegen des Tierschutzes;
- Aufklärung der Tierhalterinnen und Tierhalter über die artgemässe Tierhaltung;
- Wahrnehmung und Vertretung der Interessen geschädigter Tiere
in tierschutzrelevanten Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren;
- Ergreifen von fürsorglichen, vorsorglichen Massnahmen für Tiere;
- Durchführung und Unterstützung von Informations- und Bildungsveranstaltungen;
- Förderung des Jugend-Tierschutzes und ähnlicher Bestrebungen;
- Pflege der Beziehungen zu Organisationen ähnlicher Zielsetzungen
in der Region;
- Einsatz für die vollumfängliche Anerkennung der Tiere als lebende und fühlende Individuen;
- Einsatz für den Schutz aller Tiere, namentlich ihres Wohlbefindens und Lebensraums;